RS OGH 1981/12/22 7Nd519/81, 5Nd513/81, 4Nd502/82, 8Nd502/83, 10Nd510/00, 7Nd513/00, 7Nd508/01, 8Nd5

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Veröffentlicht am 22.12.1981
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Norm

JN §28

Rechtssatz

Die Ordination kann nur für einen bestimmten Anspruch, der im streitigen Verfahren durch Vorlage einer Klage entsprechend zu individualisieren ist, bewilligt werden, nicht aber für Ansprüche, bezüglich derer eine bindende Individualisierung durch den Anspruchswerber fehlt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0046300

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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