Norm
JN §28Rechtssatz
Die Ordination kann nur für einen bestimmten Anspruch, der im streitigen Verfahren durch Vorlage einer Klage entsprechend zu individualisieren ist, bewilligt werden, nicht aber für Ansprüche, bezüglich derer eine bindende Individualisierung durch den Anspruchswerber fehlt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0046300Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.01.2021