RS OGH 1981/12/22 5Ob762/81, 3Ob164/93, 3Ob103/10h

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Veröffentlicht am 22.12.1981
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Norm

ABGB §1416

Rechtssatz

Teilzahlungen sind zuerst auf unverjährte Zinsen, dann auf das Kapital und zuletzt auf verjährte Zinsen zu verrechnen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0033354

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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