Norm
AußStrG §27Rechtssatz
In die Zuständigkeit des Abhandlungsgerichts fällt während des Verlassenschaftsverfahrens, auch wenn minderjährige Erben vorhanden sind, die Ermächtigung der Verlassenschaft zur Erhebung einer Klage auf Herabsetzung einer auf den Nachlaß übergegangenen Unterhaltsschuld.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0007579Dokumentnummer
JJR_19820113_OGH0002_0010OB00799_8100000_001