Norm
EO §387 Abs1Rechtssatz
Voraussetzung für die Erlassung einer Einstweiligen Verfügung durch das Prozessgericht oder ein Rechtsmittelgericht ist zwar nicht Streitanhängigkeit, sondern nur die Einleitung des Prozesses durch Anbringung der Klage, aber doch, dass der Prozess noch nicht (hier: durch Zurückweisung der Klage) rechtskräftig beendet ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0005109Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.04.2012