RS OGH 1982/1/13 3Ob111/81

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Veröffentlicht am 13.01.1982
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Norm

EO §294 Abs4 M3

Rechtssatz

Wird dem Drittschuldner in der Exekutionsbewilligung untersagt, zugunsten einer bestimmten Person an einer bestimmten Liegenschaft ein Pfandrecht einverleiben zu lassen, ist nur der Drittschuldner, nicht aber diese rekursberechtigt, da sie nur mittelbar von dem gerichtlichen Verbot betroffen ist.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 111/81
    Entscheidungstext OGH 13.01.1982 3 Ob 111/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0004193

Dokumentnummer

JJR_19820113_OGH0002_0030OB00111_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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