Norm
EO §294 Abs4 M3Rechtssatz
Wird dem Drittschuldner in der Exekutionsbewilligung untersagt, zugunsten einer bestimmten Person an einer bestimmten Liegenschaft ein Pfandrecht einverleiben zu lassen, ist nur der Drittschuldner, nicht aber diese rekursberechtigt, da sie nur mittelbar von dem gerichtlichen Verbot betroffen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0004193Dokumentnummer
JJR_19820113_OGH0002_0030OB00111_8100000_001