RS OGH 1982/1/19 4Ob429/81, 4Ob181/17x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.01.1982
beobachten
merken

Norm

UWG §2 D6

Rechtssatz

Auch der Gebrauch einer registrierten Marke kann im Einzelfall beim Publikum unrichtige Vorstellungen erwecken und damit gegen § 2 UWG verstoßen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0078181

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten