RS OGH 1982/1/19 4Ob132/81

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Veröffentlicht am 19.01.1982
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Norm

DHG §2

Rechtssatz

Leichte Fahrlässigkeit, wenn sich ein Lastkraftwagen - Fernfahrer über den ausdrücklichen Auftrag sich nach der Entladung des Fahrzeuges telefonisch zur Einholung von Rückfrachtinstruktionen zu melden, ohne rechtfertigenden Grund hinweggesetzt und erst einige Stunden später, allerdings vergeblich versucht, fernmündlich Kontakt aufzunehmen, er hierauf wegen der bevorstehenden Osterfeiertage sofort leer eine eintausendzweihundert Kilometer lange Rückfahrt antritt.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 132/81
    Entscheidungstext OGH 19.01.1982 4 Ob 132/81

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0054620

Dokumentnummer

JJR_19820119_OGH0002_0040OB00132_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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