Norm
ABGB §1375 BRechtssatz
Das Anerkenntnis ist ein Feststellungsvertrag, in dem eine Partei durch einseitiges Nachgeben das von ihr bezweifelte Recht in vollem Umfang zugesteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0032818Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.05.2020