Norm
EO §7 BdIIARechtssatz
Hat der Titel den Besitz an Räumen zum Gegenstand, ist die behauptete Störung des Besitzes an darin untergebrachten Fahrnissen nicht vom Titel umfaßt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0001042Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.12.2011