Norm
StGB §146 A1Rechtssatz
Täuschung über Tatsachen (und nicht nur über bloße Hoffnungen beinhaltende Zukunftsprognosen), wenn die Erklärung einen objektvierbaren Tatsachenkern enthält (hier: Status und Budget einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0099026Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.08.2019