RS OGH 1982/1/27 6Ob508/82, 8Ob1597/90

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Veröffentlicht am 27.01.1982
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Norm

ABGB §879 BIIi
ABGB §986 A

Rechtssatz

Wird im Fall der Kreditierung des Kaufpreises eine unter dem allgemeinen gesetzlichen Zinsfluß gelegene Verzinsung vereinbart, liegt hierin keine Wertsicherungsvereinbarung. Die Vereinbarung einer Wertsicherung neben einer angemessenen Verzinsung zur Abgeltung der Kreditierung hat eine anerkennenswerte selbständige wirtschaftliche Funktion und stellt keine versteckte und aus diesem Grund etwa sittenwidrige Doppelabgeltung ein und derselben Leistung dar.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 508/82
    Entscheidungstext OGH 27.01.1982 6 Ob 508/82
  • 8 Ob 1597/90
    Entscheidungstext OGH 14.02.1991 8 Ob 1597/90

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0016726

Dokumentnummer

JJR_19820127_OGH0002_0060OB00508_8200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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