Norm
Geo §545Rechtssatz
Der in einen Aufhebungsbeschluß des Berufungsgerichtes aufgenommene Ausspruch, daß allein eine in das Urteil des Erstgerichtes aufgenommene Feststellung, die aufrechnungsweise geltend gemachte Gegenforderung bestehe nicht zu Recht, unberührt bleibe, ist unzulässig und kann gemäß § 519 Z 1 ZPO bekämpft werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0040857Dokumentnummer
JJR_19820127_OGH0002_0010OB00823_8100000_001