Norm
JN §1 CVIIIRechtssatz
Schadenersatzansprüche, die aus der Nichterfüllung einer dem Wassernutzungsberechtigten (hier: Regulierungsunternehmer) durch die Wasserrechtsbehörde bescheidmäßig auferlegten, dem Schutze der Fischerei dienenden Auflage abgeleitet werden, gehören auf den Rechtsweg.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0045865Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.08.2018