Norm
ABGB §863 CIIIRechtssatz
Findet ein ständig sich wiederholender Leistungsaustausch statt, ist es eher gerechtfertigt, als bei einer ratenweise abzustattenden Geldschuld im Zielschuldverhältnis, in einer regelmäßig und länger geübten Entgegennahme geringerer als der vertraglich geschuldeten Geldzahlungen für eine fortgesetzt erbrachte Gegenleistung einen Verzicht des Gläubigers auf das für vergangene Perioden nicht eingeforderte Teilentgelt anzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0014187Dokumentnummer
JJR_19820127_OGH0002_0060OB00508_8200000_001