Norm
StPO §194 Abs2Rechtssatz
Über eine Beschwerde gegen die Verhängung der Untersuchungshaft ist ungeachtet einer nachträglichen Enthaftung des Beschuldigten zu entscheiden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0098129Dokumentnummer
JJR_19820128_OGH0002_0130OS00192_8100000_004