RS OGH 1982/2/1 8Ob291/81, 8Ob27/85, 2Ob249/08v, 2Ob112/10z

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Veröffentlicht am 01.02.1982
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Norm

IPRG §1
IPRG §38 Abs2

Rechtssatz

Ob und inwieweit der ausländische Kaskoversicherer die an seinen Versicherungsnehmer erbrachten Leistungen von einem Dritten ersetzt erhalten kann, bestimmt sich nach dem Recht des Staates der Niederlassung des Versicherers.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0076669

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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