Norm
StGB §312 Abs2Rechtssatz
Die Urteilsfeststellung, es sei durch die einem Angeklagten zur Last fallende Vernachlässigung der Fürsorge "in zunehmenden Maß" eine gesundheitliche Schädigung eines Gefangenen eingetreten, reicht zur Prüfung, ob die Schädigung beträchtlich im Sinne des § 312 Abs 2 StGB war, nicht hin.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0096364Dokumentnummer
JJR_19820209_OGH0002_0090OS00019_8200000_001