Norm
VersVG §61Rechtssatz
Die Vorhersehbarkeit der Gefahr des Eintrittes des Versicherungsfalles oder einer Vergrößerung der Gefahr ist als Tatbestandsmerkmal jeder Fahrlässigkeit nur eine von mehreren Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit (Klarstellung zu 7 Ob 252/74 ua).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0080514Dokumentnummer
JJR_19820211_OGH0002_0070OB00002_8200000_001