Norm
VersVG §155 Abs1Rechtssatz
Für die Beurteilung der Frage, ob die von mehreren Dritten aus der die Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers begründenden Tatsache erhobenen Ansprüche die Versicherungssumme übersteigen, ist, wenn unter den erhobenen Ansprüchen auch Rentenbegehren sind, der Barwert der Renten von entscheidender Bedeutung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0080728Dokumentnummer
JJR_19820211_OGH0002_0070OB00007_8200000_001