Norm
BGB Art254Rechtssatz
Zu einer Schadensteilung kann es nur dann nicht kommen, wenn dem Frachtführer Vorsatz oder eine diesem gleichstehende Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0054050Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.11.2017