- 1 Ob 502/82
Veröff: SZ 55/19
- 1 Ob 4/82
Veröff: SZ 55/30
- 1 Ob 506/82
Auch; nur: Die Besitzausübung muss beim Rechtsbesitz so beschaffen sein, dass derjenige, in dessen Besitz eingegriffen wird, erkennen kann, dass ein individuelles Recht ausgeübt wird. (T1); Beisatz: Und nicht eine bloß sich aus dem gutnachbarlichen Verhältnis ergebende Gestattung in Anspruch genommen wird. (T2)
- 7 Ob 1650/93
Entscheidungstext OGH 23.02.1994 7 Ob 1650/93
- 7 Ob 637/94
nur T1; Beisatz: Auf die positive Kenntnis des Eigentümers der belasteten Sache kommt es nicht an. (T3)
- 9 Ob 2020/96s
Entscheidungstext OGH 16.10.1996 9 Ob 2020/96s
Auch; Beis wie T3
- 5 Ob 106/97t
nur T1
- 9 Ob 406/97i
Auch; nur T1; Beis wie T3; Beisatz: Es kommt sohin nur auf die objektive Erkennbarkeit der Rechtsausübung durch denjenigen, in dessen Recht eingegriffen wird, aber nicht auf die subjektive Kenntnis des Eigentümers der belasteten Sache an. (T4)
- 6 Ob 54/00k
Vgl auch; Beisatz: Hier: War den Beklagten bekannt, dass der Kläger auf die Nutzung der öffentlichen Wege zur Bewirtschaftung seines Gutes angewiesen ist und diese zu den angeführten Zwecken auch ununterbrochen in einer über den Gemeingebrauch hinausgehenden Art und Weise befahrt und bereitet. (T5)
- 7 Ob 269/00k
Auch
- 6 Ob 255/00v
nur T1; Beis wie T3; Beis wie T4; Veröff: SZ 74/57
- 5 Ob 249/04k
Vgl auch; nur T1; Beisatz: Das bloße Mitbenützungsrecht des Wohnungseigentümers an allgemeinen Teilen der Liegenschaft kann nicht zum Inhalt einer Dienstbarkeit gemacht werden. (T6)
- 9 Ob 92/06d
Auch; nur T1
- 1 Ob 33/09y
Auch; nur T1; Beis wie T3; Beis wie T4
- 6 Ob 85/10h
Vgl auch; Beis wie T4
- 3 Ob 36/13k
Entscheidungstext OGH 16.04.2013 3 Ob 36/13k
- 4 Ob 123/14p
Entscheidungstext OGH 17.09.2014 4 Ob 123/14p
Auch
- 1 Ob 115/14i
Entscheidungstext OGH 18.09.2014 1 Ob 115/14i
Vgl; nur T1; Beis wie T3; Beis wie T4; Beisatz: Hier: Begründung einer Dienstbarkeit (Feldservitut) durch Ersitzung. (T7)
- 1 Ob 137/14z
Entscheidungstext OGH 22.10.2014 1 Ob 137/14z
Vgl auch; nur T1
- 8 Ob 38/14t
Entscheidungstext OGH 30.10.2014 8 Ob 38/14t
Auch; nur T1; Beisatz: Für den Ersitzungsgegner muss jedenfalls erkennbar sein, welches individuelle Recht konkret in Anspruch genommen wird. (T8)
- 1 Ob 181/14w
Entscheidungstext OGH 22.01.2015 1 Ob 181/14w
Vgl auch
- 10 Ob 14/15d
Entscheidungstext OGH 19.05.2015 10 Ob 14/15d
Auch; nur T1; Beis wie T2
- 8 Ob 59/17k
Entscheidungstext OGH 29.06.2017 8 Ob 59/17k
Auch; nur T1; Beisatz: Die bloße Ausübung des Gemeingebrauchs oder einer jedermann offenstehenden örtlichen Übung genügt für eine Ersitzung nicht. (T9)
- 7 Ob 149/17p
Vgl auch
- 2 Ob 7/17v
Beis wie T3; Beis wie T9
- 8 Ob 101/17m
Vgl; Beisatz: Das Publizitätserfordernis bezieht sich auf die Ersitzung einer Dienstbarkeit, also auf deren Begründung, nicht aber auf die Ausübung einer bestehenden Servitut. (T10)
- 10 Ob 54/17i
Auch; nur T1; Beis wie T2; Beis wie T8
- 9 Ob 51/17s
- 9 Ob 76/17t
nur T1
- 1 Ob 129/20g
nur T1; Beisatz: Hier: Pächter als Besitzmittler für Weg über eigene Grundstücke. (T11)
- 9 Ob 47/20g
Beis wie T3
- 6 Ob 67/21b
Vgl; Beis wie T4; Beis wie T8; Beisatz: Dabei genügt es, wenn bei einiger Aufmerksamkeit Vorgänge wahrgenommen werden können, die das Bestehen einer Dienstbarkeit vermuten lassen. (T12)
- 4 Ob 24/22s
Vgl; Beis wie T9; Beisatz: Hier: Allfällige Duldungspflicht der Grundeigentümerin schon aufgrund des Gesetzes (Benützung nicht öffentlicher Wege zum Zweck der Wildfütterung nach § 88 Abs 2 Nö JagdG) kann keine Ersitzung begründen. (T13)