Norm
ABGB §1295 IId2Rechtssatz
Vom Halter eines Parkplatzes müssen zumutbare Maßnahmen im Rahmen vertraglicher Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten verlangt werden. Es kann ihm nicht zugemutet werden, einen großen Parkplatz während eines starken Schneefalles gleichzeitig an allen Stellen zu räumen und zu streuen. Ein Benützer des Parkplatzes muß in einem derartigen Fall mit den durch den Neuschnee hervorgerufenen Gefahren rechnen und sein Verhalten darauf einstellen. Damit, daß eine eisglatte Fläche während eines starken Schneefalles vorhanden ist, muß jedoch nicht gerechnet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0023558Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.09.2020