Norm
ABGB §7Rechtssatz
Auch Ausnahmevorschriften, wie die zu § 925 ABGB ergangene Verordnung, dürfen dann analog angewendet werden, wenn die Voraussetzungen für den Ähnlichkeitsschluss gegeben sind, insbesondere der Rahmen der engeren Ratio der Ausnahmeregel eingehalten wird (hier: keine Anwendung auf verdorbenes Fleisch).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0008910Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.11.2017