RS OGH 1982/2/23 5Ob510/82, 8Ob642/84, 10Ob511/88, 7Ob730/88, 8Ob628/91, 1Ob302/97m, 8Ob324/99a, 6Ob

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Veröffentlicht am 23.02.1982
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Norm

ABGB §1447 E
ZPO §503 Z4 E4c15

Rechtssatz

Ob die Unmöglichkeit der Leistung als eine dauernde (endgültige) anzusehen ist, ist zum Teil reine Tatfrage, zum Teil aber auch ein Wertungsproblem.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0034104

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.09.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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