Norm
ABGB §151 Abs1Rechtssatz
Der Minderjährige kann sich im Verfahren über die Rückzahlung von Unterhaltsvorschüssen nicht selbst vertreten. Kann er durch den gesetzlichen Vertreter nicht vertreten werden, weil er sich in dessen Pflege und Erziehung befindet, ist ein Kollisionskurator zu bestellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0048074Dokumentnummer
JJR_19820224_OGH0002_0060OB00520_8200000_001