Norm
ABGB §94Rechtssatz
Ausdrücklich oder schlüssige Vereinbarungen über die Gestaltung der Lebensverhältnisse und über die von den Ehegatten jeweils zu erbringenden Beiträge unterliegen wie andere Unterhaltsverträge der Umstandsklausel. Dazu gehört die Frage, ob der mit einer Vereinbarung verfolgte Zweck noch erreichbar ist. Die Scheidung als solche stellt keine zu berücksichtigende Änderung der Verhältnisse dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0009579Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.10.2015