Norm
EheG §95Rechtssatz
Wurde die Ehe durch Teilurteil aufgelöst und die Verschuldensfrage dem Endurteil vorbehalten, so wird die Frist für den Aufteilungsantrag mit Eintritt der Rechtskraft des Teilurteiles in Lauf gesetzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0057735Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.02.2016