Norm
StPO §289Rechtssatz
Der OGH hebt in Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerde eines Angeklagten das angefochtenen Urteil wegen untrennbaren Sachzusammenhangs gemäß § 289 StPO auch in Ansehung eines Mitangeklagten auf und verweist dessen Nichtigkeitsbeschwerde auf diese Entscheidung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0100146Dokumentnummer
JJR_19820302_OGH0002_0100OS00026_8200000_001