RS OGH 1982/3/3 1Ob543/82

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.03.1982
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Norm

ABGB §1017
ABGB §1029 A1
KO §80

Rechtssatz

Handelt der Masseverwalter außerhalb seines Wirkungsbereiches durch Annahme einer zur Erfüllung der zwanzig Prozent Barzahlungsquote zweckgebundenen Überweisung, so entsteht weder eine Masseschuld noch eine Masseforderung. Der Masseverwalter wird dem Dritten gegenüber nach dem Inhalt des mit diesem abgeschlossenen Rechtsgeschäfts persönlich berechtigt und verpflichtet. Ein ihm übergebener Geldbetrag gehört dann nicht zum Massevermögen. Daran kann auch der Umstand nichts ändern, daß der ihm übergebene Betrag auf das Konkursanderkonto eingezahlt wurde.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 543/82
    Entscheidungstext OGH 03.03.1982 1 Ob 543/82

Schlagworte

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European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0019763

Dokumentnummer

JJR_19820303_OGH0002_0010OB00543_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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