Norm
ZPO §371Rechtssatz
Die Frage, ob das Gericht berechtigt war, von der Vernehmung einer gehörig geladenen, aber nicht erschienenen Partei wegen ungenügender Entschuldigung des Nichterscheinens Abstand zu nehmen, ist - anders als die die Beweiswürdigung betreffende Ablehnung dieses subsidiären Beweismittels wegen hinreichender Klärung des Sachverhaltes - eine Verfahrensfrage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0040637Dokumentnummer
JJR_19820303_OGH0002_0010OB00523_8200000_001