RS OGH 1982/3/3 1Ob523/82

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.03.1982
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Norm

ZPO §371
ZPO §503 Z2 C3b

Rechtssatz

Die Frage, ob das Gericht berechtigt war, von der Vernehmung einer gehörig geladenen, aber nicht erschienenen Partei wegen ungenügender Entschuldigung des Nichterscheinens Abstand zu nehmen, ist - anders als die die Beweiswürdigung betreffende Ablehnung dieses subsidiären Beweismittels wegen hinreichender Klärung des Sachverhaltes - eine Verfahrensfrage.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 523/82
    Entscheidungstext OGH 03.03.1982 1 Ob 523/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0040637

Dokumentnummer

JJR_19820303_OGH0002_0010OB00523_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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