Norm
ABGB §1295 Ia2Rechtssatz
Der Schaden, der dem Strombezieher infolge Beschädigung des Stromkabels durch eine Person, zu der er in keinem vertraglichen Verhältnis steht, erwächst, ist auch dann ein mittelbarer, wenn durch dieses Kabel ausschließlich der Geschädigte mit Strom versorgt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0022620Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.02.2020