RS OGH 1982/3/9 9Os190/81, 10Os194/81, 11Os98/83, 10Os153/83, 10Os184/83, 13Os79/85 (13Os80/85), 10O

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Veröffentlicht am 09.03.1982
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Norm

StGB §156

Rechtssatz

Den Tatbestand des § 156 Abs 1 StGB verwirklicht nicht nur, wer der Befriedigung seiner Gläubiger unterliegende Vermögensbestandteile deren tatsächlichem Zugriff entzieht, sondern auch jeder, der den Wert seines Vermögens sonst verringert, indem er seine Aktiven ohne entsprechenden Gegenwert verkürzt oder Passiven ohne angemessene Aufstockung der Aktiven erhöht (hier: durch Abschluss von langfristig unkündbaren ertraglosen Bestandverträgen). Die Tatsache, dass der Masseverwalter die zur Vermögensverringerung dienenden Verträge im Prozessweg erfolgreich anfechten konnte, steht der Annahme einer Vermögensverringerung nicht entgegen, weil bei betrügerischer Krida der Schaden kein dauernder sein muss.

Entscheidungstexte

  • 9 Os 190/81
    Entscheidungstext OGH 09.03.1982 9 Os 190/81
    Veröff: EvBl 1982/157 S 499 = RZ 1982/60 S 221
  • 10 Os 194/81
    Entscheidungstext OGH 25.05.1982 10 Os 194/81
    Vgl auch; nur: Die Tatsache, dass der Masseverwalter die zur Vermögensverringerung dienenden Verträge im Prozessweg erfolgreich anfechten konnte, steht der Annahme einer Vermögensverringerung nicht entgegen, weil bei betrügerischer Krida der Schaden kein dauernder sein muss. (T1)
  • 10 Os 153/83
    Entscheidungstext OGH 08.11.1983 10 Os 153/83
    Vgl auch; nur T1; Beisatz: Hier: Zu § 158 Abs 1 StGB. (T3)
  • 11 Os 98/83
    Entscheidungstext OGH 09.11.1983 11 Os 98/83
    Vgl auch; nur T1; Beisatz: Hier: Zur Vollstreckungsvereitelung. (T2)
  • 10 Os 184/83
    Entscheidungstext OGH 10.07.1984 10 Os 184/83
    Vgl auch; nur: Sondern auch jeder der den Wert seines Vermögens sonst verringert, indem er seine Aktiven ohne entsprechenden Gegenwert verkürzt oder Passiven ohne angemessene Aufstockung der Aktiven erhöht. (T4) Veröff: SSt 55/44
  • 13 Os 79/85
    Entscheidungstext OGH 14.06.1985 13 Os 79/85
    Vgl auch; nur T1; Beisatz: Ebenso wie eine (als nachträgliche Schadensgutmachung anzusehende) spätere Gläubigerbefriedigung. (T5)
  • 10 Os 85/85
    Entscheidungstext OGH 29.10.1985 10 Os 85/85
    Vgl auch; nur T1; Beis wie T5
  • 9 Os 190/85
    Entscheidungstext OGH 12.02.1986 9 Os 190/85
    Vgl auch; nur T1
  • 11 Os 72/86
    Entscheidungstext OGH 24.06.1986 11 Os 72/86
    nur T1; Beisatz: Umgekehrt vermag die aus welchen Gründen immer vom Masseverwalter im Ergebnis unterlassene Anfechtung der Verfügung des Gemeinschuldners die Tatbestandsmäßigkeit nicht zu berühren (SSt 45/2). (T6)
  • 14 Os 154/89
    Entscheidungstext OGH 24.04.1990 14 Os 154/89
    Vgl auch; nur T1; Beisatz: Der durch die Kridahandlungen bewirkte Schaden muss kein dauernder sein. (T7)
  • 15 Os 60/90
    Entscheidungstext OGH 07.08.1990 15 Os 60/90
    nur T1; Beisatz: Hiebei genügt für die Vermögensverringerung, dass der vereinbarte Bestandzins (bei weitem) unter dem ortsüblich erzielbaren Entgelt liegt. (T8)
  • 11 Os 122/90
    Entscheidungstext OGH 14.12.1990 11 Os 122/90
    Vgl auch; nur T1; Beisatz: Der durch die Tat zumindest einem der Gläubiger zugefügte Schaden muss kein dauernder sein; die Möglichkeit einer Anfechtung der Vermögensverringerung (oder einer sonstigen Inanspruchnahme des hiefür Verantwortlichen) durch die betroffenen Gläubiger steht der Erfüllung des Tatbestandes und demgemäß auch der Strafbarkeit der (betrügerischen) Kridahandlung nicht entgegen. (T9)
  • 15 Os 42/92
    Entscheidungstext OGH 17.12.1992 15 Os 42/92
    Vgl auch; nur T1
  • 15 Os 91/94
    Entscheidungstext OGH 13.07.1994 15 Os 91/94
    Vgl; nur T1
  • 15 Os 180/95
    Entscheidungstext OGH 15.02.1996 15 Os 180/95
    Vgl auch; nur T1
  • 11 Os 24/96
    Entscheidungstext OGH 27.08.1996 11 Os 24/96
    Vgl auch; nur T1
  • 12 Os 87/97
    Entscheidungstext OGH 31.07.1997 12 Os 87/97
    Vgl auch; Beisatz: Da die Gläubigerbenachteiligung keine dauernde sein muss, ist die Einverleibung eines Veräußerungsverbotes und Belastungsverbotes trotz der damit für die Gläubiger keineswegs von vornherein für immer ausgeschlossenen Verwertungsmöglichkeit bereits tatbildlich. (T10)
  • 12 Os 36/98
    Entscheidungstext OGH 07.05.1998 12 Os 36/98
    Vgl auch; nur T4; Beisatz: Das Tatbild des § 156 StGB liegt nicht vor, wenn der Vermögensverlust durch den Eintritt eines anderen Vermögenswertes in die Masse oder die Verringerung der Passiven wettgemacht wird. (T11)
  • 13 Os 79/00
    Entscheidungstext OGH 07.03.2001 13 Os 79/00
    Auch
  • 11 Os 65/01
    Entscheidungstext OGH 11.06.2001 11 Os 65/01
    Vgl auch; Beisatz: Vollendet ist das Verbrechen der betrügerischen Krida nur dann, wenn feststeht, dass ein Gläubiger infolge eines das Vermögen verringernden Verhaltens des Schuldners eine Forderung nur zum Teil oder gar nicht beglichen erhält. Die Tathandlung muss eine Ursache dafür sein, dass zumindest ein Gläubiger effektiv einen Befriedigungsausfall erleidet. (T12)
  • 15 Os 162/01
    Entscheidungstext OGH 06.06.2002 15 Os 162/01
    Vgl auch; Beisatz: Die Gläubigerbenachteiligung braucht nicht endgültig zu sein. (T13)
  • 11 Os 41/02
    Entscheidungstext OGH 01.10.2002 11 Os 41/02
    Vgl auch; nur: Den Tatbestand des § 156 Abs 1 StGB verwirklicht nicht nur, wer der Befriedigung seiner Gläubiger unterliegende Vermögensbestandteile deren tatsächlichem Zugriff entzieht, sondern auch jeder, der den Wert seines Vermögens sonst verringert, indem er seine Aktiven ohne entsprechenden Gegenwert verkürzt oder Passiven ohne angemessene Aufstockung der Aktiven erhöht. (T14); Beis wie T7
  • 14 Os 102/02
    Entscheidungstext OGH 15.10.2002 14 Os 102/02
    Vgl auch; Beis wie T12; Beisatz: Für die Frage nach einer Wertminderung der Liegenschaft infolge des Abschlusses von wirtschaftlich ungünstigen Bestandverträgen ist es unerheblich, ob der Bestandnehmer nur einen Teil des gemieteten Objektes tatsächlich benützt. (T15)
  • 14 Os 59/03
    Entscheidungstext OGH 03.06.2003 14 Os 59/03
    Vgl auch; Beis wie T15
  • 11 Os 72/03
    Entscheidungstext OGH 11.11.2003 11 Os 72/03
    Vgl auch; Beis ähnlich T5; Beis wie T13; Beisatz: Auch das vom Gläubigerschädigungsvorsatz getragene Investieren in Unternehmungen ist tatbestandsmäßig im Sinn des § 156 StGB. (T16)
  • 12 Os 35/05x
    Entscheidungstext OGH 02.06.2005 12 Os 35/05x
    Vgl auch; Beis wie T7
  • 15 Os 34/07z
    Entscheidungstext OGH 22.11.2007 15 Os 34/07z
    Vgl auch; Beis wie T13; Beis ähnlich wie T15; Beisatz: Mangels ausreichend nachweisbarer Kausalität der abgeschlossenen Bestandverträge und der behaupteten Bestandrechte für die langjährige Verzögerung des Verkaufes und die daraus resultierende Gläubigerschädigung ist lediglich Versuch verwirklicht. (T17)
  • 15 Os 150/07h
    Entscheidungstext OGH 08.05.2008 15 Os 150/07h
    Vgl; Beis wie T12; Beis wie T13
  • 12 Os 114/09w
    Entscheidungstext OGH 18.12.2009 12 Os 114/09w
    Auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0094683

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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