Norm
ABGB §302 CRechtssatz
Der Unternehmenswert ist unter Berücksichtigung der örtlichen Lage der Betriebsräumlichkeiten und des darin gelegenen Einflußes auf den erwarteten zukünftigen Erfolg zu ermitteln.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0010052Dokumentnummer
JJR_19820310_OGH0002_0060OB00697_8100000_002