Norm
StGB §5 FRechtssatz
Zurechnungsunfähigkeit schließt wohl (das "biologische" Schuldelement und damit) die Schuldfähigkeit, keineswegs jedoch ein vorsätzliches Handeln im Sinn des § 5 StGB aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0088967Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.05.2019