Norm
ABGB §1295 IcRechtssatz
Der Anspruch auf Ersatz von Detektivkosten, die zur Überwachung des Ehegatten aufgewendet wurden, besteht unabhängig davon, ob Eingriffshandlungen festgestellt wurden, die auch strafrechtlich relevant sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0022977Dokumentnummer
JJR_19820317_OGH0002_0010OB00516_8200000_001