Norm
ZPO §448 cRechtssatz
Rückersatzansprüche mehrerer Mieter gegen den Vermieter für einen dem Vermieter obliegenden Aufwand sind gleichartige, aber doch selbständige, aus den jeweiligen Mietverträgen abgeleitete Ansprüche, die für die Beurteilung der Anwendung des Bagatellverfahrens nicht zusammenzurechnen sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0041594Dokumentnummer
JJR_19820317_OGH0002_0010OB00558_8200000_001