Norm
ImmMV §8 Abs4 Satz1Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Frage, ob im Falle der Beteiligung mehrerer Immobilienmakler an der Vermittlung die Verdienstlichkeit eines von ihnen überwiegt, ist auf ihre für das Zustandekommen des zu vermittelnden Geschäftes ursächliche und verdienstliche Tätigkeit, nicht aber auch darauf abzustellen, was sie sonst noch nach Zustandekommen des Geschäftes im Interesse eines der Vertragspartner oder beider getan haben.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Namhaftmachung, Verdienstlichkeit, Kausalität, erhebliche RechtsfrageEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0076404Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.06.2022