Norm
EO §382 Z8 litb IVCRechtssatz
Das Interesse möglichster Absonderung vom anderen Ehegatten rechtfertigt es nicht, diesem aufzutragen, außer einer der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des antragstellenden Ehegatten dienenden Wohnung auch alle weiteren Wohnungen desselben Hauses zu verlassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0006032Dokumentnummer
JJR_19820324_OGH0002_0060OB00581_8200000_001