Norm
StGB §12 CRechtssatz
Ein und dieselbe Tat kann nicht vom Standpunkt eines Mittäters als vollendetes Delikt und vom Standpunkt eines anderen Mittäters als Versuch dieses Deliktes beurteilt werden (hier: in der Anfangsphase gemeinsam, in der Endphase nur von einem Täter ausgeführter Einbruchsdiebstahl).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0090712Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.02.2019