Norm
ABGB §986 B6Rechtssatz
Zulässig, ausreichend bestimmte Wertsicherungsklausel, wenn sich der Kreditgeber eine Erhöhung des Zinssatzes bei einer Änderung der Geldmarktverhältnisse vorbehält; die Vereinbarung ist dahingehend zu verstehen, daß der Kreditgeber berechtigt sein soll, den zu verrechnenden Zinssatz entsprechend der allgemeinen Geldmarktsituation den jeweils für derartige Kredite in Österreich verlangten üblichen Sätzen anzupassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0019421Dokumentnummer
JJR_19820330_OGH0002_0040OB00522_8200000_001