Norm
ABGB §326 ARechtssatz
Beruft sich der Eigentümer einer Liegenschaft dem Rechtsbesitzer einer Dienstbarkeit gegenüber auf die Lastenfreiheit seines Grundstückes, kommt mit dieser Mitteilung die Redlichkeit des sich auf keinen Titel stützenden Ersitzungsbesitzer in Wegfall; ab diesem Zeitpunkt ist ihm der Mangel seines Rechtes bekannt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0010173Dokumentnummer
JJR_19820331_OGH0002_0010OB00513_8200000_001