Norm
ZPO §187Rechtssatz
Mangels einer Erklärung, welches der mit Klage geltend gemachten Begehren ausgedehnt werden soll, ist es aus der zeitlichen Abfolge der Anspruchszeiträume gerechtfertigt, die Ausdehnung auf das Begehren zu beziehen, das den Anspruch für die unmittelbar vorangegangene Periode betrifft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0037211Dokumentnummer
JJR_19820331_OGH0002_0060OB00686_8100000_002