RS OGH 1982/3/31 6Ob686/81, 6Ob709/88

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Veröffentlicht am 31.03.1982
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Norm

ZPO §187
ZPO §235 E
ZPO §502 Abs3 De3

Rechtssatz

Mangels einer Erklärung, welches der mit Klage geltend gemachten Begehren ausgedehnt werden soll, ist es aus der zeitlichen Abfolge der Anspruchszeiträume gerechtfertigt, die Ausdehnung auf das Begehren zu beziehen, das den Anspruch für die unmittelbar vorangegangene Periode betrifft.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0037211

Dokumentnummer

JJR_19820331_OGH0002_0060OB00686_8100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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