Norm
ABGB §92 Abs3 DRechtssatz
Erweist sind die gesonderte Wohnungsnahme entgegen dem Feststellungsantrag als nicht gerechtfertigt, so kann statt der Abweisung des natrages diese gegenteilige Feststellung erfolgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0009491Dokumentnummer
JJR_19820402_OGH0002_0070OB00809_8100000_001