Norm
ABGB §426Rechtssatz
Bei einem Fahrzeug, das nicht betriebsbereit bei der Zulassungsbehörde abgemeldet und frei abgestellt ist, ist zum Eigentumserwerb ausreichend, wenn die Papiere und die Schlüssel des Fahrzeuges dem Käufer übergeben werden; nicht notwendig ist, daß es etwa vom Erwerber "ergriffen" oder durch Abschleppen fortgeschafft wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0011138Dokumentnummer
JJR_19820414_OGH0002_0030OB00102_8100000_001