Norm
ABGB §901 II1Rechtssatz
Das Institut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ist (gegenüber anderen Möglichkeiten, rechtsgeschäftliche Bindungen zu beseitigen) nur als letztes Mittel heranzuziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0017454Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.03.2022