RS OGH 1982/4/22 12Os15/82

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.04.1982
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Norm

StGB §105 E

Rechtssatz

Wer einen anderen mit Gewalt oder gefährlicher Drohung zu einer anderen strafbaren Handlung nötigt oder zu nötigen sucht, haftet neben der (versuchten) Nötigung in Idealkonkurrenz mit dem Tatbild, zu dem er angestiftet hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0093450

Dokumentnummer

JJR_19820422_OGH0002_0120OS00015_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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