Norm
StPO §47 BRechtssatz
Hat ein Postbeamter durch verkehrswidriges Abstellen eines Postfahrzeuges bei Verkabelungsarbeiten einen Verkehrsunfall verschuldet, so kann sich der dadurch Verletzte zwar als Privatbeteiligter dem Strafverfahren anschließen, ein Zuspruch von Ansprüchen (Schmerzengeldansprüchen) ist jedoch nicht möglich (§ 1 Abs 1 AHG).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0096987Dokumentnummer
JJR_19820423_OGH0002_0090OS00052_8200000_001