Norm
ABGB §1078Rechtssatz
Ein Vorkaufsrecht, das vereinbarungsgemäß auch für die Veräußerungsart der Schenkung gelten soll, kann in einem solchen Fall nicht ausgeübt werden, wenn kein objektiver Wertmaßstab festgelegt wurde. Das Vorkaufsrecht ist aber in einem solchen Fall auf den Beschenkten zu übertragen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0020204Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.08.2015