Norm
ABGB §428Rechtssatz
Besitzvermittlung durch Mieter, Pächter udgl nicht nur für die Erhaltung des Sachbesitzes des Vermieters udgl in Frage, sondern auch für eine neue Sachbesitzerwerbung ( Schey, Klang in Klang2 II, 80 f), wenn also zB der Vermieter die Sache, die er sofort vermietet, selbst erst erwerben muß und sie vom Verkäufer unmittelbar sofort an den Mieter ausliefern läßt ( hier: drittfinaziertes Leasing ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0011182Dokumentnummer
JJR_19820428_OGH0002_0030OB00140_8100000_001