Norm
ABGB §881 IIIRechtssatz
Ob ein echter Vertrag zugunsten Dritter vorliegt ist eine Auslegungsfrage, wobei der mit dem Vertrag verfolgte Zweck ein wichtiges objektives Element darstellt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0017113Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.10.2020